Bei jeder ehrenamtlichen Tätigkeit kann etwas passieren, für das der Verein die Haftung übernehmen muss. Unter Umständen haftet dabei auch der Vorstand persönlich mit dem Privatvermögen. So können durch Unachtsamkeiten im Vereinsbetrieb oder bei Veranstaltungen Personen- oder Sachschäden an Dritten entstehen. Gemietete oder geliehene Gegenstände können beschädigt werden oder durch eine Aufsichtspflichtverletzung können betreute Kinder zu Schaden kommen. Der Verein muss dafür Sorge tragen, dass Vorstandsmitglieder, Angestellte, Vereinsmitglieder und alle im Auftrag des Fördervereins tätigen Personen bei all ihren Aktivitäten für den Förderverein gut abgesichert sind. Welcher Versicherungsschutz für Ihren Förderverein erforderlich ist, hängt von den Aktivitäten Ihres Vereins ab. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die wichtigsten Versicherungen.
Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.