Die D&O-Versicherung bzw. Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung greift beispielsweise in folgenden Fällen:
- Spendenbescheinigungen wurden nicht korrekt ausgestellt, so dass der Verein seinen Status der Gemeinnützigkeit verliert. Der Verein haftet für die Steuervorteile des Spenders und zahlt rückwirkend nach.
- Bei der Beantragung öffentlicher Mittel unterläuft dem Vorstand ein Fehler und der Verein stellt den Verantwortlichen den Fehlbetrag in Rechnung.
- Bei einem größeren Projekt werden die von der Mitgliederversammlung genehmigten Kosten erheblich überschritten.
- Der Vorstand sendet die Kündigung eines Mietverhältnisses an die falsche Adresse, so dass sich der Mietvertrag der alten Räume verlängert.
- Ein Angestellter bestellt versehentlich für einen Workshop das falsche Material und schädigt somit unmittelbar den Verein.
Bitte beachten Sie auch das umfangreiche Schulungsangebot, das wir als BSFV mit unseren Landesverbänden und Partnern zu allen Themen rund um die ehrenamtliche Arbeit im Kita- und Schulförderverein anbieten.
Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.