Die Haftpflichtversicherung schützt Ihren Förderverein, wenn Dritte zu Schaden kommen. Versichert sind in der Regel Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die durch den Vorstand, die Mitglieder oder im Auftrag des Fördervereins tätige Personen entstehen. Die Versicherung umfasst die Prüfung der Haftung, die Befriedigung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Beispiele für Haftpflichtfälle:
- Beim Ausschenken von Kinderpunsch wird die Kleidung von Besuchern verunreinigt.
- Die vom Förderverein gemietete Hüpfburg wird beim Schulfest beschädigt.
- Der Vorstand verliert den Schulschlüssel und die Schlösser müssen getauscht werden.
Hinweis: Bei einer Vereinshaftpflichtversicherung sind i.d.R. nur satzungsgemäße Aktivitäten und Veranstaltungen versichert. Deshalb ist es wichtig, dass der Vereinszweck in der Satzung entsprechend formuliert ist.
Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.