D&O-Deckung

Wie in der freien Wirtschaft sind auch im organisierten Vereinsbetrieb Tendenzen zu beobachten, dass bei Fehlentscheidungen zunehmend die Verantwortungsträger, d. h. die gesetzlichen Vertreter von Vereinen und Verbänden, für Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen werden – sogar vom eigenen Verein. Wird eine Schadenersatzforderung beim Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins, bzw. beim Geschäftsführer, geltend gemacht, ist eine rechtliche Unterstützung unumgänglich. Sobald eine persönliche Inanspruchnahme erfolgt oder auch nur wahrscheinlich ist, steht die D&O-Versicherung den Versicherten zur Verfügung mit dem Ziel, die Interessen der Entscheidungsträger zu vertreten und deren Privatvermögen zu schützen. Im Ergebnis werden unbegründete Ansprüche im Rahmen einer besonders qualifizierten Rechtsverteidigung abgewehrt. Die versicherten Personen werden von berechtigten Ansprüchen freigestellt. Vorbeugende außergerichtliche Rechtskosten werden ebenfalls übernommen, sobald eine Inanspruchnahme des Vorstandes wahrscheinlich ist. Beispielsweise, wenn dem Vorstand ein Klageentwurf zugestellt oder die Entlastung aufgrund einer Pflichtverletzung nicht erteilt wird. Die Versicherungssumme wird durch den Verein ausgewählt.

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