Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert sogenannte Eigenschäden ab, welche die eigene Organisation im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen oder Vereinsmitglieder selbst erleidet. Versichert ist das Interesse der Organisationen, derartige Eigenschäden ersetzt zu bekommen, losgelöst von einer Inanspruchnahme der verantwortlichen Personen.

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