Die gesetzliche Unfallversicherung sichert arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ab. Sobald ein Verein regelmäßig ehrenamtliche Helfer hat oder Mitarbeiter beschäftigt, ist dies der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft übernimmt im Versicherungsfall die Gesundheits- und Pflegekosten, finanziert erforderliche Reha-Maßnahmen und unterstützt bei der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in das Erwerbsleben. Auch wenn Versicherte durch einen Unfall bleibende Schäden erleiden und nicht in ihren ursprünglichen Beruf zurückkehren können werden die Berufsgenossenschaften aktiv.
Für Kita- und Schulfördervereine sind die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig.
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