Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreits für den Versicherten die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. Die Versicherung greift, wenn Ihr Verein Ansprüche gegenüber Dritten juristisch gelten macht, und wenn Ansprüche von Dritten an Ihren Verein gestellt werden. Dabei kann es um Schadensersatzforderungen gehen, um Arbeits-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschütz, Sozialgerichts-Rechtsschutz oder Vertrags-Rechtsschutz. Versichert sind Kosten zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche.
Beispiele:
- Eigentum des Vereins wird von Dritten beschädigt und der Verein verklagt den Täter auf Schadensersatz.
- Der Verein hat einer Mitarbeiterin gekündigt und erhält eine Kündigungsschutzklage.
Hinweis: Die Rechtsschutzversicherung greift nicht bei Streitigkeiten innerhalb eines Vereins.
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