Das Vereinsregister (VR) ist ein öffentliches Register. Es wird von den örtlich zuständigen Amtsgerichten geführt. Jeder kann das Vereinsregister ohne Begründung einsehen und einen Vereinsregisterauszug anfordern. Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, wird dies i.d.R. durch den Namenszusatz e.V. für „eingetragener Verein“ kenntlich gemacht.
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