Die Anmeldung der Eintragung bzw. der Änderung wird durch das Registergericht geprüft. Bestehen keine Bedenken, erhält ihr Verein eine Mitteilung, dass die Eintragung (Eintragungsnachricht) vorgenommen wurde, bzw. den aktuellen Vereinsregisterauszug.
Hinweis: Die Eintragungsnachricht informiert nur über die Änderung und ersetzt nicht den aktuellen oder chronologischen Vereinsregisterauszug, der beispielsweise bei der Aufnahme in den BSFV erforderlich ist.
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