Ganztag an der Grundschule geht nicht einfach „so!“

Ganztag muss sozialraumbezogen von kommunalen Trägern koordiniert werden. Zu deren Unterstützung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Förderung der kommunalen Koordination des Ganztags beschlossen. 

Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter im Ganztag verspricht mehr und bessere Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland. Kommunen als Träger stehen zugleich vor umfangreichen Herausforderungen: Die Infrastruktur muss aufgebaut werden und die Angebote zur Ganztagsbetreuung müssen umfangreichen und hochwertigen Qualitätsanforderungen entsprechen. Doch die Ressourcen sind nicht ausreichend vorhanden und viele Fachkräfte fehlen. Außerschulische Partner unterstützen, bereichern und entlasten den Ganztag durch lernortübergreifende Kooperationen und dem Einsatz von ehrenamtlich Engagierten wie es z.B. Fördervereine tun. Zur Koordinierung der einzelnen Akteure aus unterschiedlichen Bereichen fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die kommunale Koordination zum Ausbau von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung.  

Die Förderung einer kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote unterstützt die Erschließung von – zusätzlichen – Ressourcen und die Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren für ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot. Neben der Gewinnung von Personal durch kooperierende Fachkräfte und Personen im Ehrenamt betrifft dies etwa Hinweise zu Raumnutzungskonzepten, Ausstattung und Qualifizierungsbedarfen. Zudem kann ein kommunaler Diskurs darüber entstehen, wie ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote gemeinsam als zentrales Element erfolgreicher Bildungsbiografien bestmöglich gestaltet werden können. Gleichzeitig werden vorhandene Ressourcen – auch aus bestehenden Förderprogrammen unterschiedlicher Fördermittelgeber – durch die Koordinierung abgestimmter und effizienter eingesetzt. 

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Aufgaben der Koordinierung 

  • Auf- und Ausbau einer Struktur für die Koordinierung von Bildungsakteuren, durch die das Angebot ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote gestaltet wird. Bestehende Strukturen und Instrumente sollen genutzt und weiterentwickelt werden. 
  • Koordinierung und Moderation von Abstimmungsprozessen für die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung sowie mit kommunalen Einrichtungen. Einzubeziehen sind insbesondere Akteure aus den Bereichen Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur und Sport, Gebäudemanagement, Natur und Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft.  
  • Gewinnung und dauerhafte Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure. Neben der Kommunalverwaltung, den kommunalen Bildungseinrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sollen Vereine, Stiftungen, Sozialpartner, Kirchen und Religionsgemeinschaften oder auch Feuerwehren, Gesundheitseinrichtungen, Initiativen der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie kommunale Sport- und Kulturverbände nachhaltig eingebunden werden.  
  • Herstellung von Transparenz – insbesondere im Zusammenhang mit Angeboten der außerschulischen Bildung 
  • Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen. Bereitstehen als Ansprechpartner für alle lokalen Akteure, Sammeln und Aufbereiten von notwendigen Steuerungsinformationen für kommunale Entscheidungsprozesse. Etablierung einer Anlauffunktion für Akteure aus der Kommunalverwaltung und Akteure in Schulen und Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Hortangebote) sowie aus der „Zivilgesellschaft“ und Schnittstellenfunktion zu den kommunalen Entscheidungsinstanzen. 

Zuwendungsempfänger/Zuwendungsvoraussetzungen 

Antragsberechtigt sind Kommunen als Träger von Schulen oder als öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die folgende Voraussetzungen erfüllen sollen:  

  • Kreisfreie Städte 
  • Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt 
  • Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden 

Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben. Der Zuwendungsempfänger nimmt obligatorisch an Veranstaltungen sowie zentralen Vernetzungsangeboten seitens des Zuwendungsgebers teil und beteiligt sich am regelmäßigen Informationsaustausch auf Programmebene. Die Förderung gilt bis Dezember 2030. 

Weitere Informationen:

>> direkt zur Seite des BMBF