Der Freistellungsbescheid

Gemeinnützige Vereine werden regelmäßig durch die zuständigen Finanzämter überprüft. Gegenstand der Prüfung ist, ob die tatsächliche Geschäftsführung und das Vereinsleben dem satzungsgemäßen Zwecken entsprechen. Ist dies gegeben, wird ein Freistellungsbescheid erteilt. Die Einhaltung der gemeinnützigen Zwecke nach Abgabenordnung wird turnusmäßig i.d.R. alle 3 Jahre vom zuständigen Finanzamt überprüft. Verläuft die Überprüfung der Gemeinnützigkeit ohne Beanstandungen, dann wird ein aktueller Freistellungsbescheid ausgestellt. Dieser hat ab Ausstellungsdatum längstens eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.