Wird bei einer turnusmäßigen Überprüfung der vergangenen 3 Jahre festgestellt, dass der Verein nicht gemeinnützig im Sinne seiner Satzung gehandelt hat, wird ihm für diesen Zeitraum die Gemeinnützigkeit aberkannt.
Dies kann für den Verein enorme steuerrechtliche und förderrechtliche Folgen bedeuten.
- Wegfall des Übungsleiterfreibetrages
- Wegfall der Ehrenamtspauschale
- Wegfall der Zweckbetriebsgrenze
- Wegfall von Steuervergünstigungen
- möglicherweise Steuernachforderungen
- Wegfall des Rechts zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Achten Sie bei allen Änderungen Ihrer Vereinstätigkeiten darauf, insbesondere bei Satzungsänderungen, dass diese nicht die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins gefährden.
Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.