Mit einem offenen Brief hatte sich der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und aus Sicht des Verbandes die untragbare Situation für die vielen betroffenen gemeinnützigen Vereine in Deutschland beklagt und verschiedene Lösungsansätze formuliert, um das geschaffene Bürokratiemonster wieder verschwinden zu lassen.
Wir haben inzwischen vom Bundesministerium der Finanzen eine Antwort auf unseren offenen Brief erhalten. Den Inhalt des Antwortschreibens haben wir auf unserer Homepage unter dem Bericht „Transparenzregister – Antwortschreiben vom Bundesministerium der Finanzen“ veröffentlicht. Als Hindernisgrund für eine weitere Vereinfachung oder bestenfalls dem Wegfall des aktuellen Verfahrens wird unter anderem dargestellt, dass es momentan kein Zentralregister für gemeinnützige Einrichtungen gibt und deswegen ein automatischer Abruf, wie beispielsweise aus dem Vereinsregister, zurzeit nicht möglich ist. Dies könnte sich allerdings mit der geplanten Einführung des Zuwendungsempfängerregisters zum 01.01.2024 ändern.
Bis dahin wurde von verschiedenen Verbänden gefordert, dass auf den wiederholten Nachweis der Gemeinnützigkeit verzichtet werden sollte, und zwar so lange, bis die Grundlagen für einen vollständigen automatischen Abgleich der verschiedenen Register möglich sein wird und ein aktives Handeln der gemeinnützigen Vereine damit hinfällig wird.
Wir werden Sie bezüglich der weiteren Entwicklung des Transparenzregisterverfahrens weiter aktuell auf der Homepage des BSFV informieren.
Unter unserem Beitrag „Transparenzregister – Rechnung vom Bundesanzeiger Verlag“ finden Sie weiteres Informationen zu folgenden Punkten:
- Hintergründe
- Antrag auf Befreiung
- Hinweise zum Datenschutz
- weitere Veröffentlichungen zu diesem Thema