Bundesrat und Bundestag bleiben mit den beschlossenen Entlastungen für das zivilgesellschaftliche und ehrenamtliche Engagement hinter ihren Möglichkeiten zurück.
Nach der Welle der Gebührenbescheide an gemeinnützige Vereine, die für große Verwirrung gesorgt hat, haben der lsfb, die Stiftung Bildung und der BFSV deutliche Vereinfachungen und insbesondere die Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine ohne Antrag dringend empfohlen, siehe Beitrag des lsfb „DER BSFV FORDERT: GEBÜHRENBEFREIUNG GEMEINNÜTZIGER KÖRPERSCHAFTEN“.
Die Bundesregierung hatte aktuell die Chance diese sinnvollen Vereinfachungen aus der Praxis des ehrenamtlichen Engagements zugunsten der vielen gemeinnützigen Vereine in Deutschland beim laufenden Gesetzesänderungsverfahrens mit umzusetzen.
Zu unserem großen Bedauern fanden unsere Einlassungen zur Änderung des Geldwäschegesetzes und der Transparenzregistergebührenordnung nur zum Teil Eingang in den Gesetzestext. Wäre der Bundestag der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 19/28164, Seite 83) gefolgt, hätte dies zu einer vollständigen Befreiung des Verwaltungsaufwandes und der Kosten für gemeinnützige Vereine führen können.
Aufgrund der Intervention des lsfb, der Stiftung Bildung und des BSFV, sowie weiterer Verbände gemeinnütziger Organisationen, wurde das Bürokratiemonster „Transparenzregistergebührenbefreiungsantrag“ zumindest merklich entschärft – jedoch muss auch weiterhin ein Antrag von den gemeinnützigen Vereinen gestellt werden, um die Jahresgebühr von EUR 4,80 nicht zahlen zu müssen.
Dieser Antrag besteht künftig aus einem Formular, welches online ausgefüllt oder auch per Post versandt werden kann. Unklar ist zurzeit noch der Umfang, den das Formular haben wird und welcher Zeitaufwand für das Bearbeiten erforderlich sein wird. Wir gehen davon aus, dass auch dieser Verwaltungsvorgang für die Vereine nicht unerheblich sein wird.
Aus Sicht des lsfb, der Stiftung Bildung und des BSFV ist es nicht nachvollziehbar, warum es nicht möglich war auf geschätzte 300.000 EUR Einnahmen zu verzichten, wenn dafür über 1 Millionen Ehrenamtsstunden der Vereine für bürokratischen Aufwand hätten eingespart werden können.
Für das Jahr 2024 ist die Einrichtung eines zentralen Zuwendungsempfängerregisters mit einer bundesweiten Abgleichmöglichkeit der Daten aller Finanzämter geplant, so dass dann das Antragsverfahren entfallen kann. Ob dieses Zentralregister allerdings schon im Jahr 2024 funktionsfähig eingerichtet sein wird, bleibt abzuwarten.
Sobald sich neue Erkenntnisse ergeben, werden wir Sie umgehend darüber informieren und bei der Politik werden wir weiterhin eine Verbesserung anstreben.
Dr. Claudia Nickel (lsfb) und Axel Böhm (lsfb)
Peter Gebauer (BSFV)