Der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine e.V. lädt alle Mitglieder ganz herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ein: Dienstag, den 27. Oktober 2020, ab 15:00 Uhr, zur online-Mitgliederversammlung des BSFV.
Die virtuelle Mitgliederversammlung
Grundsätzlich setzt eine Mitgliederversammlung nach § 32 BGB ein physisches Zusammenkommen voraus. Trotz moderner Kommunikationswege konnte von diesem Grundsatz nur abgewichen werden, wenn die Satzung dies vorsah, oder die Zustimmung aller Vereinsmitglieder vorlag.
Mit dem Covid-19-Abmilderungsgesetz wird diese Einschränkung zeitlich begrenzt ausgesetzt. § 5 Art. 2 hat in Abs. 2 folgenden Wortlaut:
Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
Damit sind Mitgliederversammlungen ohne eine besondere Satzungsgrundlage, sowie ohne die Zustimmung aller Mitglieder in vollem Umfang durchführbar und beschlussfähig.
Bei der Durchführung einer online-Mitgliederversammlung muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder rechtzeitig die erforderlichen Zugangsdaten und Zugangscodes bekommen und die technischen Mittel für eine Teilnahme zur Verfügung stehen. Die Abstimmungsmodalitäten und Mehrheitserfordernisse werden durch die Satzung bestimmt.
Bei einer virtuellen Versammlung können alle Angelegenheiten des Vereins entschieden werden. Dazu gehören auch Wahlen, die Feststellung von Jahresabschlüssen bis hin zu Satzungsänderungen und sogar Vereinsauflösungen. Grundsätzlich gilt, dass auf eine lückenlose Dokumentation der online-Mitgliederversammlung zu achten ist.
Wir freuen uns auf die Teilnahme unserer Mitglieder!