Der Bundesminister der Finanzen hat die Erhöhung der Gebühren für das Transparenzregister beschlossen (BGBl. I, 2021, 4919). Demnach hat jeder Verein für das Jahr 2021 eine Gebühr von 11,47 € und für die Jahre ab 2022 eine Jahresgebühr in Höhe von 20,80 € zu zahlen – wenn kein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt wird.
Wir empfehlen allen gemeinnützigen Kita- und Schulfördervereinen eine Gebührenbefreiung durch einen Befreiungsantrag noch in diesem Jahr beim Bundesanzeiger-Verlag zu stellen, da eine rückwirkende Gebührenbefreiung nicht möglich ist. Ein ausführliches Informationsschreiben des Bundesanzeiger- Verlags und das Antragsformular auf Gebührenbefreiung können Sie hier herunterladen.
Wir haben uns als Verbände der Kita- und Schulfördervereine sehr erfolgreich für die Vereinfachung des Verwaltungsvorganges zur Befreiung von der Transparenzregisterführungsgebühr für gemeinnützige Vereine eingesetzt.
Verschenken Sie kein Geld – nutzen Sie das vereinfachte Befreiungsverfahren!
Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Bundesanzeiger Verlag:
Tel.-Nr.: 0800-12 34 340, E-Mail: gebuehr@transparenzregister.de