Risiken im Ehrenamt

Kita- und Schulfördervereine organisieren Feste, Flohmärkte und Umzüge. Sie fördern Projekte und unterstützen Kinder in besonderen Bedarfslagen. Immer öfter übernehmen sie auch den Betrieb einer Mensa oder der Schulkinderbetreuung. Bei diesen vielfältigen Aktivitäten ist ein guter Versicherungsschutz für Ihren Verein unabdingbar.   

Welche Risiken bestehen?

Bei jeder ehrenamtlichen Tätigkeit kann etwas passieren, für das der Verein die Haftung übernehmen muss. Unter Umständen haftet dabei auch der Vorstand persönlich mit dem Privatvermögen. So können durch Unachtsamkeiten im Vereinsbetrieb oder bei Veranstaltungen Personen- oder Sachschäden an Dritten entstehen. Gemietete oder geliehene Gegenstände können beschädigt werden oder durch eine Aufsichtspflichtverletzung können betreute Kinder zu Schaden kommen.  Der Verein muss dafür Sorge tragen, dass Vorstandsmitglieder, Angestellte, Vereinsmitglieder und alle im Auftrag des Fördervereins tätigen Personen bei all ihren Aktivitäten für den Förderverein gut abgesichert sind. Welcher Versicherungsschutz für Ihren Förderverein erforderlich ist, hängt von den Aktivitäten Ihres Vereins ab. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die wichtigsten Versicherungen.

Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt Ihren Förderverein, wenn Dritte zu Schaden kommen. Versichert sind in der Regel Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die durch den Vorstand, die Mitglieder oder im Auftrag des Fördervereins tätige Personen entstehen. Die Versicherung umfasst die Prüfung der Haftung, die Befriedigung berechtigter Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Beispiele für Haftpflichtfälle:

  • Beim Ausschenken von Kinderpunsch wird die Kleidung von Besuchern verunreinigt.
  • Die vom Förderverein gemietete Hüpfburg wird beim Schulfest beschädigt.
  • Der Vorstand verliert den Schulschlüssel und die Schlösser müssen getauscht werden.

Hinweis: Bei einer Vereinshaftpflichtversicherung sind i.d.R. nur satzungsgemäße Aktivitäten und Veranstaltungen versichert. Deshalb ist es wichtig, dass der Vereinszweck in der Satzung entsprechend formuliert ist.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Wenn Ihr Förderverein größere Feste oder Märkte ausrichtet, müssen Sie als Veranstalter alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um Schäden zu verhindern. Sie sind für die Verkehrssicherheit des Veranstaltungsortes sowie die Einhaltung von Gesetzen und Auflagen verantwortlich. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Ihren Verein im Schadensfall. Auch die örtlichen Behörten benötigen für die Genehmigung größerer öffentlicher Veranstaltungen in der Regel den Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung. 

Beispiele für Veranstaltungshaftpflichtfälle:

  • Ein Verkaufsstand wird unsachgemäß aufgebaut, so dass es zusammenbricht und Personen- und Sachschaden verursacht.
  • Bei einem Flohmarkt werden Kabel nicht richtig verlegt, so dass ein Besucher stolpert. Er stellt Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen an den Förderverein, da dieser die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.   

Die Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung schützt gegen Schäden an den vorhandenen Geldwerten Ihres Vereins wegen festgelegten Tatbeständen, wie beispielsweise Unterschlagung, Einbruchdiebstahl in der Wohnung des Kassierers oder Veruntreuung von Geldern.  

Die Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreits für den Versicherten die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. Die Versicherung greift, wenn Ihr Verein Ansprüche gegenüber Dritten juristisch gelten macht, und wenn Ansprüche von Dritten an Ihren Verein gestellt werden. Dabei kann es um Schadensersatzforderungen gehen, um Arbeits-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschütz, Sozialgerichts-Rechtsschutz oder Vertrags-Rechtsschutz. Versichert sind Kosten zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche.

Beispiele:

  • Eigentum des Vereins wird von Dritten beschädigt und der Verein verklagt den Täter auf Schadensersatz.  
  • Der Verein hat einer Mitarbeiterin gekündigt und erhält eine Kündigungsschutzklage.

Hinweis: Die Rechtsschutzversicherung greift nicht bei Streitigkeiten innerhalb eines Vereins.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ab. Sobald ein Verein regelmäßig ehrenamtliche Helfer hat oder Mitarbeiter beschäftigt, ist dies der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft übernimmt im Versicherungsfall die Gesundheits- und Pflegekosten, finanziert erforderliche Reha-Maßnahmen und unterstützt bei der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in das Erwerbsleben. Auch wenn Versicherte durch einen Unfall bleibende Schäden erleiden und nicht in ihren ursprünglichen Beruf zurückkehren können werden die Berufsgenossenschaften aktiv.

Für Kita- und Schulfördervereine sind die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig.

>> BGW – www.bgw-online.de

>> VBG – www.vbg.de

>> Weitere Informationen zur Berufsgenossenschaft

Die private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift i.d.R. nicht bei Unfällen der Mitglieder während der „normalen“ Vereinsaktivitäten. Eine private Unfallversicherung sichert Vorstände, Mitglieder und Veranstaltungshelfer bei Unfällen ab, die sich bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und deren Vorbereitung ereignen, beispielsweise beim Besuch einer Sitzung, der Mitgliederversammlung oder beim Auf- und Abbau bei Veranstaltungen. Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles bei einer bleibenden Beeinträchtigung.

D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine D&O-Versicherung sichert das persönliche Haftungsrisiko der Funktionsträger ab und schützt somit den Vereinsvorstand und die Geschäftsführung vor Schadenersatzansprüchen, wenn der eigene Verein, beispielsweise bei Fehlentscheidungen oder Unterlassung, zu Schaden kommt.  Über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können zudem fahrlässige Pflichtverletzungen der ehren- und hauptamtlich tätigen Personen versichert werden, die unmittelbar zu einem sogenannten „Eigenschaden“ im Verein führen.

>> D&O-Deckung und Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung

Bitte beachten Sie auch das umfangreiche Schulungsangebot, das wir als BSFV mit unseren Landesverbänden und Partnern zu allen Themen rund um die ehrenamtliche Arbeit im Kita- und Schulförderverein anbieten.

>> zum Veranstaltungskalender

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.