Viele Kita- und Schulfördervereine veranstalten Feste rund um den Martinstag, im Advent oder im Frühling und Sommer. Es wird Herzhaftes gegrillt, Süßes geschleckt, Erfrischendes getrunken oder Kinderpunsch ausgeschenkt. Bei der Zubereitung der Speisen und Getränke und deren Ausgabe sind Hygienevorschriften zu beachten. Wir möchten Ehrenamtlichen und Engagierten mit diesem Text Hinweise geben, die sie vor und während der Veranstaltung beachten sollten, damit es kulinarisch gelingt.
Jürgen Langer, Lebensmittelkontrolleur im Landkreis Esslingen, hat wichtige Informationen und Richtlinien zusammengefasst und Tipps aus der Praxis gegeben.
Bauliche Voraussetzungen
Der Untergrund für Lebensmittelverkaufsstände muss befestigt sein und sauber gehalten werden. Der Stand muss nach oben geschützt sein und drei fest verschlossene Seiten haben, das kann auch ein Partyzelt sein mit Seitenwänden.
Offene Lebensmittel müssen an der Vorderseite des Verkaufsstandes durch eine ausreichende Abschirmung geschützt werden; das „können auch Klarsichthauben für Kuchen oder Frischhaltefolie zum Abdecken sein“, so Langer.
Es muss am Stand die Möglichkeit geben, sich mit warmem und kaltem Wasser die Hände zu waschen. Ein Kaltwasserkanister reicht nicht aus. „Eine gute Lösung ist hier der Glühweinkocher, der auf dem Sommerfest das warme Wasser liefert“, so der Tipp aus der Praxis von Langer. Die Seife zur Handwaschhygiene muss aus dem Spender kommen, Handtücher nur als Einmalhandtücher oder die Küchenrolle. Das Abwasser muss in einen Auffangeimer geleitet werden oder in das öffentliche Kanalnetz.
Sauberes Geschirr ist getrennt vom schmutzigen zu lagern und muss vor Verschmutzungen geschützt werden.
Die Arbeitsflächen sollen sauber, glatt und gut zu reinigen sein.
Der Bereich zwischen der Zubereitung von Lebensmittel und dem Publikum muss mindestens 1,5 Meter sein.
Lebensmittel müssen gekennzeichnet sein. „Es reicht, wenn das Etikett vom Hersteller sichtbar am Stand angebracht ist“, so der Tipp von Langer. „Von der Verpackung abziehen oder schneiden, reinigen und an den Verkaufstisch oder an die Preistafel hängen. Das reicht aus“, so der Expertenrat.
Persönliche Kleidung und Gegenstände dürfen am Zubereitungsstand nicht offen aufbewahrt werden.
Anforderungen an die Lebensmittel und deren Zubereitung
Für leicht verderbliche Lebensmittel sind ausreichend Kühlmöglichkeiten vorzusehen.
Erzeugnisse | Max. |
Frischfleisch und Fleischerzeugnisse | 7 Grad |
Cremetorten, Sahnetorten, Milchprodukte | 10 Grad |
Salate | 10 Grad |
Lebensmittel müssen so transportiert und gelagert sein, dass sie vor Verunreinigungen / Verderb geschützt sind. „So dürfen sie auch nicht auf den Boden gestellt werden, sondern mindestens 30 cm entfernt“, erläutert Langer.
Anfallende Abfälle müssen schnell von dem Lebensmittel getrennt und beseitigt werden.
Personalhygiene
Die Arbeitskleidung von Personen, die mit dem Lebensmittel umgehen, muss sauber sein.
Lange Haare müssen zusammengebunden sein, alternativ eine Kopfbedeckung.
Personaltoiletten müssen leicht erreichbar sein, sollten für Beschäftigte getrennt bereitgestellt werden und müssen mit einer Handwaschgelegenheit mit Warm- und Kaltwasser, Flüssigseife und Einmalhandtücher versehen sein.
In vielen Bundesländern und Kommunen müssen ehrenamtliche Helfer und Helferinnen bei Vereinsfesten und -veranstaltungen nicht nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes belehrt werden. Das ist aber nicht bundeseinheitlich geregelt. Am sichersten ist die Information vor der Planung einer Veranstaltung bei dem zuständigen Amt – Landratsamt, Gesundheitsamt oder auch Veterinäramt.
Gewerberecht
Am Stand ist ein ausreichend großes, deutlich sicht- und lesbares Namensschild des Standbetreibers anzubringen.
Es ist ein Preisverzeichnis von allen angebotenen Waren auszulegen, aufzuhängen oder an jedem Artikel ein Preisschild anzubringen.
Beim Verkauf von Getränken ist darauf zu achten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer ist als das günstigste alkoholische Getränk (Bezogen auf den Liter-Preis).
Rechtsgrundlagen für die Richtlinien, die das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Esslingen herausgibt, sind laut Langer die Verordnung
- Nr. 852/2004 (EG) über Lebensmittelhygiene und
- 853/2004 (EG) mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 8. August 2007
- Infektionsschutzgesetz
Pommes mit Mayo, frittierte Tintenfischringe, Buletten sind die Klassiker auf vielen Sommerfesten. Doch die Verarbeitung von Frischeiprodukten, rohem Fleisch und Fisch kann unter Umständen problematisch sein, wenn Hygienevoraussetzungen nicht erfüllt werden können. Leichter ist es mit veganen Produkten. Habt ihr vielleicht in eurem Verein die Speisekarte auf Veranstaltungen schon etwas geändert? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Wir freuen uns auf eure Tipps oder schickt uns gerne auch Rezepte. Wir sind gespannt und freuen uns auf euer Feedback. |
Bitte beachtet auch das umfangreiche Schulungsangebot des BSFV, der Landesverbände und Partner zu allen Themen rund um die ehrenamtliche Arbeit im Kita- und Schulförderverein.
>> zum Veranstaltungskalender
Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.