Sobald ein Verein regelmäßig ehrenamtliche Helfer hat oder Personen beschäftigt, muss dies der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden und es greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.
Die Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften kennt fast jeder aus dem Arbeitsleben. Die Berufsgenossenschaften bieten vielfältige Maßnahmen zum Arbeitsschutz an, unterstützen bei berufsbedingten Krankheiten und sie sichern Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer über die Unfallversicherung ab, wenn sie während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleiden.
Die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft übernimmt im Versicherungsfall die Gesundheits- und Pflegekosten, finanziert erforderliche Reha-Maßnahmen und unterstützt bei der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers in das Erwerbsleben. Auch wenn der Versicherte durch einen Unfall bleibende Schäden erleidet und nicht in seinen ursprünglichen Beruf zurückkehren kann, werden die Berufsgenossenschaften aktiv.
Vereine und die Berufsgenossenschaften
Jeder Arbeitgeber muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Es werden nicht nur hauptamtliche Mitarbeiter abgesichert, sondern auch ehrenamtliche Helfer können in den Unfallversicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften eingeschlossen werden. Der gesetzliche Versicherungsschutz geht in der Regel über die Leistungen privater Unfallversicherungen hinaus und ist kostengünstiger. Als Nachweis der Gemeinnützigkeit muss der Berufsgenossenschaft der Feststellungsbescheid bzw. der aktuelle Freistellungsbescheid jeweils direkt nach Erhalt zugestellt werden.
Da die Regelungen bezüglich des Versicherungsschutzes zugunsten ehrenamtlich Tätiger in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind, setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung. Für Kita- und Schulfördervereine sind die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW: www.bgw-online.de) oder die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG: www.vbg.de) zuständig.
Hinweis: Die Unfallversicherung im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages des BSFV ersetzt nicht die Unfallversicherung für Mitarbeiter über die Berufsgenossenschaft.
Bitte beachten Sie auch das umfangreiche Schulungsangebot des BSFV, der Landesverbände und Partner zu allen Themen rund um die ehrenamtliche Arbeit im Kita- und Schulförderverein.
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