Der Bund bekräftigt sein finanzielles Engagement zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Er stellt den Ländern in den kommenden zwei Jahren insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Verfügung. Am 18. Oktober stimmte der Bundesrat dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu. Der Bundestag hatte hierzu am 10. Oktober grünes Licht gegeben. Das bedeutet: das Kita-Qualitätsgesetz wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Die Gelder sollen vor allem eingesetzt werden, um Fachkräfte zu gewinnen und zu sichern. Zum anderen ist die verstärkte Nutzung zur sprachlichen Bildung vorgesehen.
Text: Alice Rabe / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend