Rund 500 Jahre ist es alt: das Impressum! Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und heißt so viel wie „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“. Der Stellenwert des rechtlich korrekten Impressums ist mittlerweile hoch. Der Gesetzgeber hat klare Grundlagen festgelegt, die bei Missachtung unter Umständen sehr teuer werden können. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen die Grundlagen erläutern, die Sie für Ihre Webseite und die Social-Media Seiten brauchen. Sie basieren auf den Informationen von Professor Pascal C. Amann, Rechtsanwalt für Urheber-, Medien- und Markenrecht, der für den BSFV im Rahmen einer Online-Fortbildung u.a. zu dem Thema „Impressum“ referierte.
Impressumspflicht für Vereine
Generell: Das Impressum auf der Webseite des Vereins ist Pflicht! Es ist vergleichbar mit einer virtuellen Visitenkarte, die einfach erkennbar sein muss, gut zu erreichen, eindeutig und ständig verfügbar.
Der Gesetzgeber hat in § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) und § 18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag) die Grundlagen festgelegt. Es trat im Februar 2024 in Kraft und löst das Telekommunikationsgesetz ab.
Für einen Verein gelten in einem Impressum folgende Pflichtangaben:
- Name und Anschrift des Sitzes des Vereins
- Bei juristischen Personen deren Rechtsform und deren vertretungsberechtigte Personen
- E‐Mail-Adresse und Telefonnummer
- Gegebenenfalls Angaben zur ständigen Aufsichtsbehörde
- gegebenenfalls Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister sowie die entsprechende Registernummer
- Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Der Hinweis auf die Möglichkeit der europäischen Online-Streitbeilegung
(Quelle: Professor Pascal C. Amann)
Impressum Social Media
Ist der Verein auf Social Media aktiv, so gilt auch hier eine Impressumspflicht – gleich ob Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, Twitter oder YouTube. Dabei ist es möglich, dass das Impressum verlinkt wird. Die Verlinkung muss im Profil ersichtlich sein.
Im Internet gibt es auch die Möglichkeit, das Impressum über einen Impressumgenerator zu erstellen. Um hier jedoch auch sicher zu sein, wäre ein finaler Blick auf das Impressum durch einen Rechtsanwalt der sichere Weg.