Die Gründung eines Fördervereins – Teil 1: Die Vorbereitung

Sie überlegen sich, einen Kita- oder Schulförderverein zu gründen? Da können wir Sie nur bestärken! Ein Förderverein schafft neue Möglichkeiten. Er bietet rechtliche Sicherheit, steuerliche Vorteile und eine starke Basis für Engagement in Kita oder Schule. Erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt Ihren eigenen Förderverein gründen. In Teil 1 dieses Fachbeitrages geht es um die ersten Vorbereitungen für die Gründung, die Satzung und vieles mehr. 

Gemeinsam mehr bewegen

Ein Förderverein kann in Kita oder Schule viel bewirken: Er stärkt die Gemeinschaft, schafft finanzielle Spielräume und eröffnet neue Möglichkeiten für Projekte, die den pädagogischen Alltag bereichern. Durch die Möglichkeit, Spenden zu sammeln und steuerliche Vorteile zu nutzen, bietet der Verein eine solide Grundlage für langfristiges Engagement. 
Doch bevor der Verein seine Arbeit aufnehmen kann, sind einige formale Schritte notwendig, von der ersten Idee bis zur offiziellen Eintragung. 

Erste Vorbereitungen

Am Anfang steht das Engagement. Für die Gründung eines Vereins sind laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) mindestens sieben volljährige Personen erforderlich. Diese sollten bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und die Gründung aktiv mitzugestalten. Überlegen Sie gemeinsam, wer Teil der Gemeinschaft sein soll: Eltern, pädagogische Fachkräfte, Mitarbeitende der Einrichtung oder auch Ehemalige. Eine offene und vielfältige Zusammensetzung stärkt das Netzwerk und schafft Akzeptanz in der gesamten Einrichtung. 

Die Satzung – das Fundament des Vereins

Jeder Verein braucht eine Satzung. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Vereinsarbeit und legt fest, welche Ziele der Verein verfolgt, wie Entscheidungen getroffen werden und welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben. 

Einige Bestandteile sind gesetzlich vorgeschrieben: 

  • Name des Vereins: Der Name sollte klar, verständlich und unverwechselbar sein. 
  • Eintragungswille: Wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, muss dies in der Satzung vermerkt sein. Der BSFV empfiehlt die Eintragung ausdrücklich, da nur eingetragene Vereine (e.V.) als juristische Person gelten und somit Haftungsrisiken für Mitglieder vermeiden. 
  • Sitz des Vereins: Der Ort, an dem die Vereinsverwaltung ihren Sitz hat. 
  • Zweck des Vereins: Er beschreibt die Ziele und Aufgaben des Vereins und ist entscheidend für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. 

Tipp: Formulieren Sie den Vereinszweck so, dass er genügend Spielraum für zukünftige Aktivitäten lässt. Eine zu enge Fassung kann später Projekte erschweren oder den Status der Gemeinnützigkeit gefährden. 

Weitere wichtige Inhalte der Satzung

Neben den grundlegenden Angaben sollten auch folgende Punkte aufgenommen werden: 

  • Gemeinnützigkeit: Voraussetzung für Steuerbefreiungen, Zuwendungsbescheinigungen und die Nutzung von Ehrenamtspauschalen. 
  • Mitgliedschaft: Eintritt, Austritt und Mitgliedsrechte. 
  • Organe des Vereins: In der Regel Mitgliederversammlung, Vorstand und Kassenprüfer*innen. 
  • Satzungsänderungen und Auflösung: Genaue Regelungen sorgen für Transparenz und Rechtssicherheit. 

Tipp: Nutzen Sie eine Mustersatzung als Grundlage und passen Sie diese an Ihre Einrichtung an. Stimmen Sie den Entwurf idealerweise vor der Gründungsversammlung mit dem Amtsgericht und mit dem Finanzamt ab. 

Wenn Satzung und Gründungsteam stehen, folgt der entscheidende Schritt: die Gründungsversammlung.
Mehr dazu erfahren Sie in >> HIER << im 2. Teil des Beitrages.

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.