Die Gründung eines Fördervereins – Teil 2: Die Gründungsversammlung

Ein Förderverein stärkt die Bildungsgemeinschaft und schafft neue Möglichkeiten. Er bietet rechtliche Sicherheit, steuerliche Vorteile und eine starke Basis für Engagement in Kita oder Schule. Erfahren Sie hier, wie Sie Schritt für Schritt Ihren eigenen Förderverein gründen. Im zweiten Teil geht es um die Gründungsversammlung, das Gründungsprotokoll, die Eintragung im Vereinsregister und vieles mehr. 

Die Gründungsversammlung – der offizielle Start 

Wenn Satzung und Gründungsteam stehen, folgt der entscheidende Schritt: die Gründungsversammlung. Die Gründungsversammlung kann in Präsenz, digital oder als hybride Versammlung durchgeführt werden. Laden Sie mindestens sieben Personen ein – sie bilden die Gründungsmitglieder des Vereins. Es empfiehlt sich, eine Versammlungsleitung zu wählen, die durch die Sitzung führt und die Einhaltung der formalen Abläufe sicherstellt. 

In dieser Versammlung wird die Satzung beraten, beschlossen und der Vorstand gewählt. Optional können weitere Ämter – etwa die Kassenprüfung – besetzt werden. Sobald die Satzung in Reinschrift vorliegt und beschlossen wurde, muss sie von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Sollten Sie ihren Verein in einer digitalen oder hybriden Versammlung gegründet haben, so müssen Sie die Unterschriften, der digital an der Versammlung teilgenommen Personen, im Original im Nachgang einholen. 

Das Gründungsprotokoll 

Das Gründungsprotokoll dokumentiert den Verlauf der Versammlung und ist zwingend erforderlich für die spätere Eintragung. Es sollte folgende Angaben enthalten: 

  • Ort und Datum der Gründungsversammlung 
  • Name des Protokollführers und der Versammlungsleitung
  • Wahlergebnisse und Beschlüsse 
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder 
  • Unterschrift des Protokollführers und der oder des ersten Vorsitzenden 
    (empfohlen: Unterschrift aller Teilnehmenden der Gründungsversammlung) 

Wichtig: Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verlangen die Registergerichte in der Regel eine Teilnehmerliste. Erstellen Sie diese, lassen Sie sie von allen Anwesenden unterschreiben und legen Sie sie dem Protokoll bei.  

Anmeldung im Vereinsregister 

Nach der Gründungsversammlung folgt die Anmeldung beim zuständigen Vereinsregister. Der Vorstand reicht die erforderlichen Unterlagen ein; die Unterschriften müssen gemäß § 26 BGB notariell beglaubigt sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Anmeldung auch vollständig über einen Notar abwickeln lassen. 

Für die Eintragung werden benötigt: 

  • Urschrift und Kopie der Satzung 
  • Urschrift und Kopie des Gründungsprotokolls mit dem Ergebnis der Vorstandswahl 
  • Teilnehmerliste 
  • Satzungsoriginal mit mindestens sieben Unterschriften 

Tipp: Fragen Sie beim örtlichen Amtsgericht nach, wer für das Vereinsregister zuständig ist und klären Sie, ob Sie die Eintragung in das Register selbst beantragen können oder ob Sie dafür einen Notar benötigen. 

Gemeinnützigkeit beantragen  

Sofern keine Beanstandungen bestehen, erhalten Sie etwa vier bis sechs Wochen nach der Anmeldung die Eintragungsbestätigung vom Vereinsregister. Parallel kann der Vorstand bereits beim Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Eine vorherige Abstimmung der Satzung mit dem Finanzamt kann Verzögerungen vermeiden. 

Der Verein nimmt Fahrt auf  

Mit der Eintragung und der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist Ihr Förderverein offiziell handlungsfähig. Jetzt kann die Vereinsarbeit beginnen, mit kreativen Projekten, engagierten Mitgliedern und dem gemeinsamen Ziel, Kindern und Jugendlichen die besten Entwicklungs- und Bildungschancen zu bieten. 

Wir empfehlen Ihnen, die Arbeit als Verein erst aufzunehmen, wenn dieser ins Vereinsregister eingetragen wurde und die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen hat. Selbstverständlich können Sie aber gleich nach der Gründung darauf aufmerksam machen, dass Sie bald Mitglieder aufnehmen können.  

Ein Förderverein ist mehr als eine rechtliche Struktur: Er ist ein starkes Zeichen für Zusammenhalt, Verantwortung und gelebte Gemeinschaft. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Gründung!


>> zum Teil 1: Die Vorbereitung der Gründung

Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtsverbindliche Information.