Vier Stunden Gesetzestexte … Das mag für manche nach Langeweile pur klingen. Doch nicht bei der Fortbildung mit Professor Pascal C. Amann, Rechtsanwalt aus Darmstadt, veranstaltet vom BSFV. Über Zoom informierte er in einer Veranstaltung Teilnehmer aus ganz Deutschland zu Urheberrechten, Bildrechten und Gestaltung des Impressums – bezogen vor allem auf die Arbeit im Förderverein. Zugleich war das vierstündige Seminar nahezu eine kleine Reise in die Welt der Musik, auf die Bühne der großen Stars. Und das machte es spannend, interessant und kurzweilig. Amann, der vor allem nationale und internationale Künstler aus der Musikbranche juristisch berät und vertritt, gab Einblicke in diese Welt. Er berichtete aus seiner Erfahrung: wie schnell kann der Förderverein in eine Falle tappen, wenn er z.B. Karikaturen von Ulli Stein als Einladungsbild für die kommende Kitafeier nimmt. Oder: Ist es rechtens, wenn ein Unternehmen eine Werbung auf die Konzertkarten des OpenAir als Werbung druckt?
Auf unterhaltende Art weckte Professor Amann das Bewusstsein, wie Fördervereine im speziellen mit fremden Texten, Bildern oder Musik bei Veröffentlichungen umgehen können. Er hat Ängste abgebaut und Lösungen vorgeschlagen.
Wir werden Ihnen in den kommenden Wochen auf der Homepage des BSFV Informationen zu den Themen „Urheberrecht“, „Bildrechte“ und „Impressum“ als kleine Serie geben.
Text: Alice Rabe