Stellungnahme des BSFV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG).
Vorbemerkung
Der Bundesverband der Kita- und Schulfördervereine (BSFV) begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf zum KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz. Der Entwurf greift zentrale Herausforderungen der frühkindlichen Bildung auf und setzt wichtige Impulse für mehr Chancengerechtigkeit, bessere Bildungsqualität und eine gezielte Unterstützung von Kindern in belasteten Lebenslagen.
Als Dachverband der Kita- und Schulfördervereine kennt der BSFV die Herausforderungen frühkindlicher Bildung und gelingender Bildungsbiografien aus der täglichen Praxis. Fördervereine unterstützen Kindertageseinrichtungen und Schulen durch zusätzliche Bildungsangebote, Sprachförderung, Elternarbeit, Teilhabeprojekte sowie die Mobilisierung bürgerschaftlichen Engagements. Sie erleben unmittelbar, wie stark Bildungs- und Entwicklungschancen noch immer vom sozialen Umfeld eines Kindes abhängen.
Der BSFV unterstützt daher ausdrücklich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Gleichzeitig sieht der Verband an mehreren Stellen Ergänzungs- und Konkretisierungsbedarf, damit die angestrebten Qualitätsverbesserungen nachhaltig wirksam werden.
Frühkindliche Förderung konsequent stärken
Der Gesetzentwurf setzt mit der verpflichtenden Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellung sowie der anschließenden Förderung ein wichtiges Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit. Frühzeitig erkannte Förderbedarfe eröffnen Kindern bessere Chancen für ihren weiteren Bildungsweg und können bestehende Benachteiligungen wirksam reduzieren.
Entscheidend wird jedoch sein, dass die diagnostischen Verfahren und die anschließenden Förderangebote in allen Ländern in ausreichender Qualität und mit genügend qualifiziertem Personal umgesetzt werden können. Frühförderung darf nicht an fehlenden personellen oder finanziellen Ressourcen scheitern.
Bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards schaffen
Der BSFV begrüßt ausdrücklich das Ziel, bundesweit verbindlichere Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung zu etablieren. Die bislang erheblichen Unterschiede zwischen den Ländern führen zu ungleichen Bildungsbedingungen und beeinträchtigen die Chancengerechtigkeit.
Positiv bewertet der Verband insbesondere die geplante gesetzliche Verankerung von Standards zur Personalausstattung, Fachberatung sowie zur Qualitätsentwicklung.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Einführung neuer Standards dauerhaft finanziert wird. Qualitätsanforderungen entfalten nur dann ihre Wirkung, wenn Bund und Länder gemeinsam für eine verlässliche Finanzierung der erforderlichen personellen und strukturellen Voraussetzungen sorgen.
Einrichtungen in herausfordernden Sozialräumen gezielt unterstützen
Der BSFV unterstützt die vorgesehene Förderung von Startchancen-Kitas ausdrücklich. Einrichtungen in sozial belastetem Umfeld benötigen zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen, um Kinder und Familien wirksam unterstützen zu können.
Dabei sollte gewährleistet werden, dass die Auswahl der Einrichtungen transparent erfolgt und regionale Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden. Ebenso wichtig ist eine langfristige Perspektive: Die Förderung darf nicht auf kurzfristige Programme beschränkt bleiben, sondern sollte dauerhaft angelegt sein.
Übergänge gemeinsam gestalten
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist eine entscheidende Phase im Bildungsverlauf eines Kindes. Der Gesetzentwurf stärkt diesen Bereich durch eine verbindlichere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Einrichtungen.
Der BSFV begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Neben den pädagogischen Fachkräften können auch Kita- und Schulfördervereine einen wichtigen Beitrag leisten. Gemeinsame Projekte, Elternveranstaltungen und Angebote zur Begleitung von Familien fördern gelingende Übergänge und stärken die Bildungsbiografie der Kinder.
Fachkräfte stärken – Qualität sichern
Die vorgesehenen Verbesserungen bei der Personalbemessung, der Fachberatung sowie der Fort- und Weiterbildung sind wichtige Voraussetzungen für eine nachhaltige Qualitätsentwicklung.
Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen des Systems. Gesetzliche Standards allein werden nicht ausreichen, wenn sie mangels Personals nicht umgesetzt werden können. Deshalb sollten Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -bindung weiterhin hohe politische Priorität besitzen.
Eltern als Bildungspartner einbeziehen
Frühkindliche Bildung gelingt nachhaltig nur in enger Zusammenarbeit mit den Familien. Der BSFV begrüßt daher die vorgesehenen Maßnahmen zur besseren Information und Unterstützung von Eltern.
Aus Sicht des Verbandes sollte die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Familien noch stärker als Qualitätsmerkmal frühkindlicher Bildung verankert werden. Gerade Fördervereine leisten hier einen wichtigen Beitrag, indem sie niedrigschwellige Begegnungsangebote schaffen, Eltern einbinden und den Austausch zwischen Familien und Einrichtungen fördern.
Die Rolle der Kita- und Schulfördervereine stärken
Kita- und Schulfördervereine leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen. Sie finanzieren zusätzliche Bildungsangebote, unterstützen Sprach- und Leseförderung, ermöglichen kulturelle und sportliche Aktivitäten und helfen dort, wo öffentliche Mittel allein nicht ausreichen.
Insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren tragen Fördervereine dazu bei, Familien niedrigschwellig zu erreichen und ehrenamtliches Engagement für Bildung zu mobilisieren. Dieses Engagement ergänzt die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte, kann und darf diese jedoch nicht ersetzen.
Der BSFV regt deshalb an, die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern und Fördervereinen bei der Umsetzung der Ziele des Gesetzes ausdrücklich zu berücksichtigen.
Fazit
Der Referentenentwurf setzt wichtige Impulse für mehr Chancengerechtigkeit und eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung. Insbesondere die frühzeitige Förderung, die gezielte Unterstützung von Einrichtungen in herausfordernden Sozialräumen, die Stärkung der Fachkräfte sowie die Verbesserung der Bildungsübergänge sind ausdrücklich zu begrüßen.
Damit die angestrebten Verbesserungen ihre volle Wirkung entfalten können, bedarf es jedoch einer langfristigen finanziellen Absicherung, einer verlässlichen Umsetzung in allen Ländern sowie einer engen Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure.
Kita- und Schulfördervereine sind dabei wichtige Partner. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement, ihrer engen Verbindung zu Familien und Einrichtungen sowie ihrer Verankerung im Sozialraum leisten sie bereits heute einen wertvollen Beitrag zu mehr Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit. Dieses Potenzial sollte bei der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des Gesetzes stärker berücksichtigt werden.
Gute frühkindliche Bildung gelingt nur im Zusammenspiel von Fachkräften, Eltern und Zivilgesellschaft. Kita- und Schulfördervereine leisten hierfür einen unverzichtbaren Beitrag. Dieses Potenzial sollte das Gesetz ausdrücklich anerkennen und bei seiner Umsetzung nutzen.